Schritt-für-Schritt-Anleitung: So übernimmt die Krankenkasse die Kosten
Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihr Hörgerät übernimmt, müssen Sie einige Schritte beachten. Hier ist eine einfache Anleitung, wie Sie Ihr Hörgerät mit Kassenzuschuss erhalten:
Lassen Sie einen Hörtest durchführen, um eine medizinische Notwendigkeit festzustellen.
Falls eine Hörminderung vorliegt, stellt der Arzt ein Rezept für ein Hörgerät aus.
Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen & bei der privaten Krankenkasse einreichen
Besuchen Sie Schweda Hören und Sehen für eine individuelle Beratung.
Sie erhalten nach Abschluss der Hörgeräteversorgung eine Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Es kann sinnvoll sein vorher einen Kostenvoranschlag einzureichen. So kaufen Sie Ihr Hörsystem anschließend ohne Risiko.
Schritt 3: Hörgerät kostenlos zur Probe tragen
Während die Krankenkasse Ihren Antrag bearbeitet, können Sie das Hörgerät zur Probe tragen.
Wir passen das Gerät genau an Ihr Hörvermögen an.
Falls Sie verschiedene Modelle testen möchten, ist das problemlos möglich.
Schritt 4: Abrechnung & Erstattung
Sie erhalten eine Rechnung über das Hörgerät, die Sie zunächst selbst bezahlen.
Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.
Die Versicherung erstattet Ihnen den vereinbarten Betrag je nach Tarif. Wichtig: In einigen Tarifen gibt es eine maximale Erstattungshöhe (z. B. bis zu 1.500 € pro Hörgerät). Falls das gewählte Modell teurer ist, zahlen Sie nur die Differenz selbst.
Schritt 5: Regelmäßige Nachsorge & Wartung
Viele private Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für Wartung & Reparaturen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
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