Hörgeräte & Kostenübernahme durch die Krankenkasse – Ihr umfassender Ratgeber

Damit die Krankenkasse die Kosten für ein Hörgerät übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier erfahren Sie, wie die Abrechnung funktioniert und was Sie beachten müssen.

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Warum Sie uns wählen sollten

1

Maßgeschneiderte Lösungen

Jedes Hörgerät wird individuell angepasst – für Ihr einzigartiges Gehör und höchsten Tragekomfort.

2

Persönliche Betreuung

Wir nehmen uns Zeit für Sie – von der ersten Beratung bis zur Nachsorge, immer an Ihrer Seite.

3

Innovative Technik

Modernste Hörgeräte mit Bluetooth, KI-Unterstützung und automatischer Anpassung für Ihren Alltag.

Welche Voraussetzungen gibt es für Hörgeräte auf Rezept?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Hörgerät, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese wird von einem HNO-Arzt festgestellt, der Ihnen eine Verordnung (Rezept) für ein Hörgerät ausstellt. Voraussetzung ist, dass eine beidseitige oder einseitige Hörminderung vorliegt, die mit einem Hörgerät ausgeglichen werden kann.

Wichtig:

Das Hörgerät muss durch einen Hörakustiker fachgerecht angepasst werden.

 

Wie funktioniert die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse?

Nachdem Sie die Verordnung vom HNO-Arzt erhalten haben, erfolgt die Abrechnung direkt über uns:

  • Sie bringen Ihr Rezept für ein Hörgerät mit zu Ihrem Termin bei Schweda Hören und Sehen.
  • Wir kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse 
  • Nach der Anpassung haben Sie die Möglichkeit, das Hörgerät kostenlos zur Probe zu tragen, um sich von der Qualität zu überzeugen.

Falls Sie sich für ein hochwertigeres Modell mit mehr Funktionen entscheiden, zahlen Sie nur den Differenzbetrag zwischen dem Kassenzuschuss und dem Preis des gewünschten Geräts.

Terminbuchen bei unseren Experten

Machen Sie einen kostenlosen Hörtest bei uns, lassen Sie sich ausführlich beraten.

Wie erfolgt die Abrechnung mit der privaten Krankenkasse?

Wenn Sie privat versichert sind, hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Tarif ab. In der Regel gilt:

Rezept beim HNO-Arzt holen

✔ Hörgerät bei Schweda Sehen und Hören testen und anpassen lassen

✔ Rechnung einreichen & Erstattung durch die private Krankenkasse klären

Viele private Krankenversicherungen erstatten entweder einen festen Betrag oder übernehmen die Kosten anteilig. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Versicherer über die genauen Konditionen.

Ist für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse ein Rezept notwendig?

Ja, die Verordnung vom HNO-Arzt ist zwingend erforderlich, damit die Krankenkasse die Kosten für ein Hörgerät übernimmt. Ohne ärztliche Verordnung ist keine Erstattung durch die Krankenkasse möglich.

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Und wie bekomme ich mein Hörgerät?

Sie suchen Informationen zur Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse? Lesen Sie unseren umfassenden Ratgeber.

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